2,5%-Sperrklausel für Kommunalwahlen

Jostmeier: „Wichtiger Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“

Im Rahmen der letzten Hauptausschusssitzung des nordrhein-westfälischen Landtages wurde der Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grünen über die Einführung einer Sperrklausel von 2,5 Prozent für die Kommunalwahlen abschließend behandelt. Dieser muss nun mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit in den anstehenden Plenarsitzungen am heutigen Donnerstag (2. Lesung) und morgigen Freitag (3. Lesung), auch mit der Stimme des hiesigen Landtagsabgeordneten Werner Jostmeier, verabschiedet werden.

Mit der angestrebten Verfassungsänderung sollen vor allem die Handlungs- und Funktionsfähigkeit von Räten und Kreistagen sichergestellt werden, die durch die zunehmende Zersplitterung der Kommunalvertretungen gefährdet sind. Schon bei der ersten Kommunalwahl 1999, ohne die alte Sperrklausel von 5 Prozent, welche nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 6. Juli 1999 als verfassungswidrig eingestuft worden war, waren bereits in 15 Vertretungen kreisfreier Städte 46 Mandatsträgerinnen und –träger in 23 Zweier-Gruppen gewählt worden, in elf Kreistagen 14 Einzelmandatsträgerinnen und –träger und in neun Kreistagen 20 Mandatsträger in zehn Zweier-Gruppen. Nach der Kommunalwahl 2014 gibt es alleine auf der Ebene der kreisfreien Städte und Kreise fast keine Volksvertretung mehr, in denen nicht fraktionsunfähige Zweier-Gruppierungen und/oder Einzelmandatsträger vertreten wären.

Die CDU, die sich bereits im Januar vergangenen Jahres per Fraktionsbeschluss klar für die Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel von 2,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen hat, sieht in dem Gesetz daher einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Schaffung stabiler und verlässlicher Mehrheiten. Insofern erscheinen 2,5 Prozent auch dahingehend als angemessen und sachgerecht, um die betroffenen Interessen auch kleinerer Parteien und Wählergemeinschaften bzw. ihrer Wählerinnen und Wähler auf der einen Seite sowie die Belange der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen und der Integrationsfunktion von Wahlen auf der anderen Seite zu einem schonenden Ausgleich zu bringen.

Auch für Werner Jostmeier ist dieses Gesetz notwendig, um einer Zersplitterung und teilweisen Lahmlegung der Kommunalvertretungen zu begegnen und „die aus staatlicher Sicht unverzichtbare volle Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen.“

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