Entlastungen für Bürger und Unternehmen durchgesetzt

Bürger und Betriebe werden ab Januar 2010 insgesamt über zehn Milliarden Euro weniger Steuern zahlen müssen. Die Menschen werden mehr Netto vom Brutto haben. Die Unternehmen können damit Arbeitsplätze und Lehrstellen erhalten und neue schaffen. Folgende Details stehen im Bürgerentlastungsgesetz, das zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt.

Das haben wir erreicht:

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können ab 2010 von der Steuer abgesetzt werden. Bei gesetzlich Versicherten in voller Höhe, bei Privatversicherten im Umfang einer Basisversicherung.

Das bedeutet eine Gesamtentlastung von knapp zehn Milliarden Euro.

Allein erziehende mit 25.000 Euro Jahreseinkommen zahlen zum Beispiel nächstes Jahr 280 Euro weniger Steuern. Bei einer Selbständigenfamilie mit zwei Kindern und 45.000 Euro Einkünften liegt die Ersparnis bei 410 Euro.

Die Unternehmenssteuerreform wurde zum Schutz von Arbeitsplätzen krisenfest weiterentwickelt. Vorschriften, die in der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise die Unternehmen belasten und damit Arbeitsplätze gefährdet hätten, werden für zwei Jahre ausgesetzt:

Für 2008 und 2009 wurde die Freigrenze bei der Zinsschranke in der Unternehmens besteuerung von bislang eine Million auf drei Millionen Euro angehoben. Mehr als die Hälfte der belasteten Unternehmen sind nicht mehr von der Zinsschrankenregelung betroffen.

Für den gleichen Zeitraum gibt es eine Lockerung beim Verlustvortrag, so dass in Sanierungsfällen Verluste bei Unternehmensbeteiligungen vollständig steuerlich genutzt werden können.

Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro müssen die Umsatzsteuer nicht mehr im Voraus abführen, sondern erst wenn die Rechnungen bezahlt sind. So bekommen Unternehmen neue Liquidität, Sicherheit und können Arbeitsplätze erhalten.


Die CDU handelt in der Krise für die Menschen. Für eine Wachstumspolitik und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

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