Junge Union: Leichenfledderei stoppen – die Menschenwürde gilt auch nach dem Tod!

Zur Ankündigung von Gunther von Hagens, Leichen-Plastinate in einem Online-Shop verkaufen zu wollen, erklärt das Bundesvorstandsmitglied der Jungen Union, Henrik Bröckelmann:

„Die Ankündigung des Heidelberger Anatomen Gunther von Hagens, ab dem 3. November Plastinate von menschlichen Körpern im Internet verkaufen zu wollen, ist unerträglich und schamlos. Nachdem schon die von ihm organisierte Ausstellung „Körperwelten“ grenzwertig war, geht der Verkauf von Leichenteilen erheblich zu weit. Von Hagens begeht nun erneut einen kalkulierten Tabubruch. Ein Blick auf die bereits freigeschaltete Internetseite des Online-Shops zeigt, dass es ihm ganz offensichtlich nicht um wissenschaftliche oder künstlerische Interessen, sondern allein um die wirtschaftliche Verwertung geht.

Artikel 1 unseres Grundgesetzes schützt die Menschenwürde. Dies gilt nicht nur für Lebende, sondern auch über den Tod hinaus. Wer tote menschliche Körper als Handelsware nutzt und mit dem Verkauf rein ökonomische Interessen verfolgt, verletzt die Menschenwürde. Gleichzeitig verstößt der Leichenhandel gegen die in unserer christlich-jüdischen Kultur angelegte Achtung vor den Toten.

Die Junge Union unterstützt daher die Aufforderungen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und Freiburger Erzbischofs, Dr. Robert Zollitsch, sowie des badischen Landesbischofs Dr. Ulrich Fischer an Politik und Justiz, diesen Handel zu unterbinden.

Ein Verkauf von Leichenteilen darf nur zu eng definierten wissenschaftlichen Zwecken – etwa zur Ausbildung von Medizinern – erfolgen. Dies muss klar nachgewiesen werden. Außerdem müssen die Behörden einen Nachweis darüber verlangen, dass Menschen zu Lebzeiten ohne Zwang ihrer späteren Plastination zugestimmt haben. So muss ausgeschlossen werden, dass die Leichen zum Beispiel nicht von in anderen Staaten zum Tode verurteilten Gefangenen stammen."

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