Einstweilige Anordnung: Dass die Finanzen dieses Landes bei Frau Kraft in keinen guten Händen sind, wird heute jedem klar

Zur Einstweiligen Anordnung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes gegen den Vollzug des Nachtragshachtragshaushaltes 2010 erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Josef Laumann:

„Heute hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster Geschichte geschrieben. Denn er hat erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einen Nachtragshaushalt per Einstweiliger Anordnung angehalten. Damit hat der Verfassungsgerichtshof klar gemacht: Er will keinen Haushaltsvollzug vor seinem Urteil in der Hauptsache. Wir Abgeordnete der CDU und auch FDP sind sehr erleichtert über dieses Urteil. Es ist ein gutes Urteil für das Land NRW und die Menschen.

Die Landesregierung ist in Haushaltsfragen an die Verfassung gebunden. Die Landesregierung hat die Ansicht vertreten, dass der Gesetzgeber in der Gestaltung der Rücklagen und bei der Kreditaufnahme frei sei. Dem hat das Gericht heute ausdrücklich widersprochen. Und es hat klar gestellt, dass der Gesetzgeber auch bei der Aufnahme von Krediten an die Verfassung gebunden ist. Damit bewertet das Gericht die Belastung künftiger Haushalte durch Zinsleistungen höher als den aktuellen Eingriff durch eine Einstweilige Anordnung in den Gestaltungsspielraum der Landesregierung.

`Der Eingriff in den Gestaltungsspielraum der Landesregierung durch den Erlass einer Einstweiligen Anordnung, die lediglich die Schaffung vollendeter Tatsachen bis zur alsbaldigen Klärung im Hauptsacheverfahren verhindert, wiegt auch unter Berücksichtigung des maßgeblichen strengen Maßstabs weniger schwer als die andernfalls drohende Gefahr einer Belastung des politischen Gestaltungsspielraums für zukünftige Haushalte durch erhebliche Zinsbelastungen bei einer zusätzlichen Kreditaufnahme im Umfang von bis zu 1,832 Milliarden Euro´.“

Laumanns Fazit: „Dass die Finanzen bei dieser rot-grünen Minderheitsregierung in keinen guten Händen sind, wird heute jedem in Nordrhein-Westfalen klar. Frau Kraft ist mit ihrer Philosophie der präventiven Finanzpolitik gescheitert, und damit ist sie gescheitert.“

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