Umfängliches RE- und S-Bahn-Angebot im Interesse der Menschen in NRW sicherstellen

„Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie die nun nötigen Neuverhandlungen über einen rechtskonformen Verkehrsvertrag zwischen der Deutschen Bahn und dem VRR kritisch und aufmerksam begleitet. Die Menschen in unserem Land haben Anspruch und sind angewiesen auf ein gut funktionierendes schienengebundenes Nah- und Regionalverkehrskonzept“, äußerte der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Bernhard Schemmer anlässlich des heutigen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), der Teile des Verkehrsvertrags zwischen dem VRR und der Deutsche Bahn AG für unwirksam erklärt hat.

„Das Urteil vom heutigen Tage schafft Rechtsklarheit in einem jahrelang schwelenden Konflikt zwischen der DB AG und dem VRR. Die Ursache hierfür liegt im 2003/2004 zwischen den Vertragspartnern ausgehandelten Verkehrsvertrag, der für den VRR sehr einseitige Belastungen bedeutet hat, die spätestens 2008 nicht mehr tragbar waren“, so Schemmer weiter. Nun müsse über die seinerzeit gefundene Kompromisslinie zwischen den Vertragspartnern neu verhandelt werden. Schemmer äußerte die Erwartung, dass sich die beiden Vertragspartner hier kundenorientiert verhielten und schnell zu einer Verhandlungslösung fänden.

Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, dass auch der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag über die Folgen des BGH-Urteils auf den Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen informiert wird. Darüber hinaus müsse geklärt werden, inwiefern vergaberechtliche Vorgaben der EU zukünftig in das Vertragswerk eingepasst werden müssten, die seinerzeit noch keine Gültigkeit hatten und im Karlsruher Richterspruch daher keine Berücksichtigung gefunden haben.

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