Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention

„Es geht vor allem um das Wohl der Schülerinnen und Schüler"

v.r. Schulleiter Helmut Hamsen und Mitglieder
v.r. Schulleiter Helmut Hamsen und Mitglieder
Welche Rolle spielen Förderschulen im Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention und haben sie bei einem angestrebten inklusiven Schulsystem eine Zukunft und Berechtigung? Diese Fragen standen im Mittelpunkt eines Gesprächs in der Regenbogenschule in Münster zwischen Mitgliedern des CDU-Arbeitskreises Soziales, Gesundheit und Pflege mit Schulleiter Helmut Hamsen.

Die Regenbogenschule in Münster ist eine von insgesamt 14 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (KME-Schule) in Schulträgerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. „In unserer Schule werden Kinder und Jugendliche mit erheblichen körperlichen Beeinträchtigungen entsprechend ihrem individuellen Entwicklungsstand gefördert“, erläuterte Helmut Hamsen den CDU-Vertretern das Konzept.

In ihrer Arbeit werden die Lehrer durch pflegerisches und therapeutisches Personal des Schulträgers unterstützt. Die Schulzeit dauert in der Regel elf Jahre. Förderung und Unterricht findet in allen Bildungsgängen und auf allen Lernebenen statt, betonte der Schulleiter. Aus dem Kreis Coesfeld besuchen rund 50 Schüler aus Rosendahl, Havixbeck, Billerbeck und Dülmen, hier aus den Ortsteilen Buldern und Hiddingsel die Regenbogenschule.

Mit den verschiedenen Bildungsgängen und der großen Spannbreite von Fördermöglichkeiten hat sich die Schule in den letzen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Helmut Hamsen wies darauf hin, dass der größte Teil der Schülerinnen und Schüler, die oft auch weitere Lern- und Verhaltensbeeinträchtigungen aufweisen, einen so komplexen Förderbedarf haben, dass Regelschulen hier derzeit an ihre Grenzen stoßen.

Anni Willms plädierte für den Erhalt von Förderschulen und dankte dem Schulleiter mit seinem Kollegium für die gute Arbeit. Gleichzeitig plädierte die Sozialpolitikerin dafür, dass vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention eine noch stärkere Vernetzung zwischen Förder- und Regelschulen stattfinden müsse: „Es geht vor allem um das Wohl der Schülerinnen und Schüler. Für die Zukunft müssen freie Wahlmöglichkeiten zwischen den Schulformen sichergestellt und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Förderung in allen Bereichen angestrebt werden.“

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