Rente bleibt Rente: Zuschüsse zur Rente sind kein „Fremdkörper“

Im aktuellen Renten-Dialog der Bundesregierung stellt die sog. Zuschussrente ein Baustein gegen die drohende Altersarmut dar. Kritik an diesem Modell und seiner Durchführung äußerte auch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling: „Menschen, die wegen der Erziehung ihrer Kinder oder der Pflege von Angehörigen zeitweise nicht im Erwerbsleben standen, haben für die Gesellschaft enorm viel geleistet.

Daher dürfen sie bei ihrer eigenen Alterssicherung nicht in Altersarmut fallen, wenn ihre reguläre Rente nicht ausreicht. Diese Menschen haben in ihrer Altersversorgung mehr verdient als eine nackte Grundsicherung. Ihre Leistung für die Gesellschaft muss der Staat finanziell anerkennen und unterstützen, und zwar mit staatlichen Zuschüssen auch innerhalb des gesetzlichen Rentensystems. Eine auskömmliche Alterssicherung ist die ureigenste Aufgabe der Rentenversicherung. Auch die gemeinsamen Anstrengungen gegen Altersarmut gehören zu den originären Aufgabenstellungen, denen sich das System Rentenversicherung annehmen muss. Deshalb kann und darf keine Rede von „Fremdkörpern im Rentensystem“ sein, wenn die Deutsche Rentenversicherung neue Modelle der sozialen Absicherung im Alter organisatorisch ermöglichen soll.

Eine Verweigerungshaltung würde genau konträr zum Selbstverständnis des Rentensystems und seiner Zielsetzungen stehen. Rente bleibt Rente – auch wenn ein Teil des Geldes vom Staat finanziert wird. Die Deutsche Rentenversicherung ist organisatorisch in einer sehr guten Lage, ein Fallmanagement für diese Zusatzrente des Staates durchzuführen. Dies kann die Rentenversicherung genauso erfolgreich umsetzen wie für andere Formen von Rentenansprüchen, bei denen eine besondere Prüfung notwendig ist - wie zum Beispiel bei der Hinterbliebenenrente. Solch ein Fallmanagement gegen Altersarmut ist bei der Rentenversicherung also keine Frage eines fehlenden Könnens.“

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