Wahlfreiheit muss für alle Eltern gelten

MdB Schiewerling diskutierte mit Eltern aus dem Kreis Coesfeld das Thema „Betreuungsgeld“

"Nach unserer Verfassung in Artikel 6 liegt die Verantwortung für die Erziehung der Kinder bei den Eltern. Das beinhaltet auch die Freiheit der Wahl, wie sie ihre Kinder erziehen. Wir dürfen das Recht auf Wahlfreiheit der Eltern daher nicht nur in der Theorie loben, sondern müssen es auch in der Praxis garantieren können. Deshalb ist die Diskussion um das Betreuungsgeld wichtig und notwendig“, sagte der heimische Bundestagsabgeordnete Karl Schiewerling jetzt vor Eltern aus dem Kreis Coesfeld in einer besonderen Diskussionsrunde.

Vor dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren hatte MdB Schiewerling die Familien aus kirchlichen Sozialverbänden seines Wahlkreises – wie Kolping und KAB – jetzt zu einem Meinungsaustausch über Zielsetzung, Notwendigkeit sowie mögliche Formen der konkreten Umsetzung des Betreuungsgeldes eingeladen: „Mir ist es sehr wichtig, dass sich Politik an Lebensrealitäten der Menschen orientiert.“

Und zu jener Lebensrealität gehöre auch, dass ein großer Teil junger Eltern sich für die eigene Betreuung der Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren entscheidet. „Wir sind weder bessere noch schlechtere Eltern als diejenigen, die ihre Kinder aus ebenso nachvollziehbaren Gründen in eine U-3-Betreuung geben“, wie es eine Mutter auf den Punkt brachte: „Deshalb wäre es gut, wenn auch unsere Erziehungsleistung gleichberechtigt anerkannt wird.“ MdB Schiewerling unterstrich an der Stelle, dass gerade die Union auch für einen weiteren Ausbau der U-3-Betreuung gesorgt habe und dies für die Zukunft weiter forciere.

Eifrig diskutiert wurde zudem die Frage, ob ein Erziehungsgeld als Bar-Leistung ausgezahlt werden müsse: „Sinnvoller wäre es, dass dies in die Altersvorsorge geht. Und zwar direkt, eben nicht über den Umweg durch den Geldbeutel der Familien“, machte ein Familienvater einen konkreten Vorschlag und ergänzte: „Damit kann man dann gerade auch die Missbrauchs-Debatten staatlicher Leistungen von vornherein vermeiden. Solch ein Verfahren würde bei Problemfamilien von vornherein jene `falschen Anreize` ausschließen, von denen immer schnell die Rede ist.“

Generell warnte MdB Schiewerling davor, das Thema auf Problemlagen zu reduzieren: „Wir dürfen nicht 96 Prozent der Eltern die Anerkennung ihrer Erziehungsleistung verweigern, nur weil vielleicht 4 Prozent das Thema Erziehung nicht bewältigen und eine andere Art der Unterstützung benötigen.“ Auch regten etliche Eltern in der Diskussion an, dass Familienförderung sich von der reinen Zahlung von Finanzmitteln lösen sollte: „Familienförderung ist mehr als eine Frage von Zuschüssen“, wie es eine Mutter klar formulierte.

Die Ergebnisse der Diskussion mit den Eltern aus dem Kreis Coesfeld wird MdB Schiewerling nun in die Erörterungen in Berlin mit einfließen lassen. „Ich setze darauf, dass wir die schon fast ideologischen Gräben der Debatte endlich überwinden und uns wieder mehr auf das eigentliche Ziel der Familienpolitik konzentrieren, nämlich die Förderung von Familien und ihrer Kinder.“

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