Fachvortrag zum Pflegeweiterentwicklungsgesetz
Willi Zylajew MdB referierte in Lüdinghausen

Die Veränderungen durch die Pflegereform und deren Umsetzung standen im Mittepunkt einer gemeinsamen Veranstaltung vom CDU- Arbeitskreis Zukunft der Pflege und der CDA im St. Antoniushaus in Lüdinghausen.

Pflegedienstleiter Markus Sasse konnte 80 Gäste aus dem Bereich ehrenamtlich Tätiger, Interessenvertretungen und Pflegefachkräften aus dem ganzen Kreisgebiet begrüßen.

Willi Zylajew MdB, pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion stellte in einem Fachvortrag das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vor, das schon zum 01.07.2008 in Kraft treten und neben einer Leistungsverbesserung auch eine Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur mit sich bringen wird. Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Pflegeversicherung sei eine solide Finanzierung, führte Zylajew aus.

Eine Beitragssatzerhöhung zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent des Bruttoeinkommens für Arbeitnehmer mit Kindern und auf 2,2 Prozent für Kinderlose werde die Reform mit sich bringen. Im Gegenzug solle der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,9 Prozent ab 01.Januar 2008 gesenkt werden. Damit stünden zusätzliche Mittel von 2,5 Milliarden € zur Verfügung, so der Bundestagsabgeordnete.

Die Pflegesätze werden in drei Schritten steigen und zwar in den Jahren 2008, 2010 und 2012.
Für die ambulante Versorgung bedeutet das konkret, die Sachleistungen werden in allen Pflegestufen angehoben und das Pflegegeld steigt.
Unberührt von der Reform bleiben die stationären Sachleistungsbeiträge. Hier ist lediglich in der Pflegestufe III und in Härtefällen eine Steigerung zu erwarten.

Demenzkranke werden erstmals in die Pflegeversicherung einbezogen. So wird die Zusatzleistung für Menschen „mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ von bis zu 460 € auf bis zu 2400 € jährlich angehoben, Leistungen sind auch für die Pflegestufe 0 vorgesehen.

Wer Angehörige pflegt, erhält den gesetzlichen Anspruch auf eine unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von der Arbeit. Die so genannte Pflegezeit umfasst 6 Monate. 10 Tage kurzfristigen Pflegeurlaub gibt es für einen akut auftretenden Pflegefall.
Das Gesetz trifft des weiteren Aussagen zu Pflegestützpunkten, Pflegeberatung und neuen Wohnformen für Pflegebedürftige.

In dem anschließenden Fachgespräch unter Moderation von Bernd Ader, Heimleiter des Clara Stiftes in Seppenrade und Maria Weiling, Pflegedirektorin aus Lüdinghausen wurden offene Fragen insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Reformvorhabens thematisiert und versucht Lösungsansätze aufzuzeigen.

Zylajew machte den Anwesenden Mut neue Wege in der Altenhilfe zu gehen. Dazu sei mehr Beweglichkeit bei den Verbänden, das Entwickeln praxistauglicher Konzepte durch die Pflegewissenschaft und eine neue Definition des Pflegebegriffs erforderlich. Die Pflegeversicherung sei eine große sozialpolitische Leistung, die stabil fortgesetzt und weiterentwickelt werden müsse. Geld sei dabei nicht alles, sondern die Bereitschaft sich dieses gesellschaftlich wichtigen Themas anzunehmen.

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