Regierung Kraft kassiert vierte Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof

Jostmeier zum Beamtenbesoldungsgesetz

Am Dienstag hat der Landesverfassungsgerichtshof in Münster in seltener Deutlichkeit festgestellt, dass das rot-grüne Besoldungsgesetz gegen die Landesverfassung verstößt. Die festgestellte Verfassungswidrigkeit betrifft Beamtinnen und Beamte bei der Landesverwaltung ebenso wie auch Kommunalbeamte in den Rathäusern und Kreishäusern im Kreis Coesfeld.

„Die Deutlichkeit, mit der der Verfassungsgerichtshof das Besoldungsgesetz von Finanzminister Walter-Borjans als ‚evident verfassungswidrig‘ abgeurteilt hat, ist schon bemerkenswert. Das zeigt: Das Gesetz war handwerklich schlecht gemacht. Es zeigt auch: Es war richtig, dass wir diese Klage erhoben haben“, betont Jostmeier. „Damit kassiert die Regierung Kraft bereits die vierte schwere Niederlage beim Verfassungsgerichtshof in dem wichtigsten Politikfeld des Landes: der Haushalts- und Finanzpolitik.“

Das rot-grüne Besoldungsgesetz sei aber auch ein grober politischer Fehler gewesen, so der CDU-Abgeordnete weiter. Entgegen aller Warnungen der Fachleute habe die rot-grüne Landesregierung dieses verfassungswidrige Gesetz „nach Gutsherrenart“ auf den Weg gebracht, ohne vorher mit den Beamtenverbänden und den Gewerkschaften zu sprechen. Jostmeier: „Rot-Grün hat die Grundsätze der sozialen Partnerschaft völlig außer Acht gelassen. Und das obwohl die Beamtenverbände zu einem Dialog bereit gewesen wären. Für eine Einigung mit der Beamtenschaft hätte es viele Wege neben einer 1:1-Übertragung gegeben. Andere Bundesländer wie das Saarland haben das vorgemacht. Rot-Grün hat sich dagegen bewusst für den verfassungswidrigen Weg des Durchregierens entschieden.“

Die CDU-Fraktion hat die rot-grüne Landesregierung in der heutigen Plenardebatte aufgefordert, schleunigst das verlorene Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in das verfassungsgemäße Handeln der Landesregierung wieder herzustellen. „Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie dem Parlament umgehend einen verfassungskonformen Entwurf eines neuen Besoldungsgesetzes vorlegt“, so der Dülmener Abgeordnete.

Die rot-grüne Landesregierung sei auch gefordert, haushaltspolitische Konsequenzen zu ziehen. Jostmeier: „Rot-Grün ist nun in der Pflicht, eine ordentliche Finanzplanung auf den Weg zu bringen und strukturelle Sparvorschläge zu machen. Andere Bundesländer haben gezeigt, wie vernünftige Finanzpolitik und angemessene Beamtenbesoldung in Einklang gebracht werden können.“

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