Pflegefachgespräch im Stift Tilbeck zum neuen Heimrecht

Im Festsaal von Stift Tilbeck moderierten Dr. Wolfgang Erfeld und Anne Richter (stehend) das Fachgespräch zum neuen Heimrecht. Zuvor hatte Rudolf Henke MdL die Inhalte des neuen Gesetzes dem interessierten Publikum vorgestellt
Im Festsaal von Stift Tilbeck moderierten Dr. Wolfgang Erfeld und Anne Richter (stehend) das Fachgespräch zum neuen Heimrecht. Zuvor hatte Rudolf Henke MdL die Inhalte des neuen Gesetzes dem interessierten Publikum vorgestellt
Gemeinsame Veranstaltung von CDA und CDU Arbeitskreis Zukunft der Pflege

Es ist schon gute Tradition, dass die CDA des Kreises Coesfeld im Rahmen ihrer Sommerbereisung aktuelle Themen aufgreift. In diesem Jahr fand die Auftaktveranstaltung im Festsaal des Stiftes Tilbeck statt.

Rudolf Henke MdL stellte in Anwesenheit seiner Landtagskollegen Werner Jostmeier und Bernhard Schemmer das neue „Wohn- und Teilhabegesetz NRW“ vor, das an die Stelle des bisher gültigen Heimgesetzes treten wird. Henke dankte den Organisatoren unter Leitung von Anni Willms und Roland Hericks für den Dialog mit den Fachleuten, denn, der „Sachverstand der Regionen“ kann und soll noch in den Gesetzentwurf einfließen!“ betonte der stellvertretende Vorsitzende der CDU Landtagsfraktion.

Aus einer neuen Philosophie des Betreuungsaspektes ergibt sich die wichtigste Veränderung in der Gesetzgebung: an die Stelle eines „Überwachungsgesetzes“ tritt ein Gesetz, das dem sozialen und gesellschaftlichen Wandel Rechnung trägt und beschützende Betreuung mit Selbstbestimmung verbindet. Die prognostizierten Zahlen im Pflegebereich stellen eine Herausforderung an Politik und Gesellschaft dar: bis 2020 wird die Zahl der Pflegebedürftigen in NRW auf 650 000 steigen. Umso wichtiger ist es, den Menschen in den Mittelpunkt aller Bemühungen und Anforderungen zu stellen.

Eine radikale Reduzierung der Paragraphen im geplanten Gesetz macht den Willen zur Entbürokratisierung deutlich. Im Gegenzug wird mehr Transparenz über Abläufe und Angebote im Pflegealltag eingefordert. Auch wird eindeutig definiert, wann ein Wohn- und Pflegeangebot als „Heim“ gilt. Damit soll ein selbstbestimmtes Leben der auf Pflege Angewiesenen ermöglicht und unterstützt werden. Rudolf Henke betonte wiederholt die Absicht, die Inhalte des neuen Gesetzes im Interesse der Betroffenen und nicht der Betreiber und Träger von Betreuungseinrichtungen zu formulieren und zusammen zu stellen. An die Stelle unnötiger Kontrollen soll ein vertrauensvolles Miteinander alle Beteiligten treten. Anstatt einem Leben mit den Regularien einer Krankenhausverordnung soll den Menschen in Betreuungseinrichtungen bewusst ein normales, häusliches Leben und die Teilhabe an den Dingen des Alltags ermöglicht werden.

„Mit dieser Veranstaltung und den Änderungsvorschlägen hat der Kreisverband Coesfeld sich mit einem eigenen Beitrag im Rahmen des Beratungsprozesses zum neuen Heimrecht eingebracht!“ freute sich Wilfried Brosch, der dem Landtagsabgeordneten die zuvor zusammengefassten und vorgetragenen Änderungsvorschläge zur weiteren Bearbeitung überreichte.

Die öffentliche Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf wird am 10. und 11. September im Landtag stattfinden. Das Gesetz soll zum Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

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