CDA und CDU wollen Teilhabe durch Barrierefreiheit im Kreisgebiet erreichen.
Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW als Querschnittsaufgabe sehen.

Zum Thema
Zum Thema "Teilhabe für alle! Das Behindertengleichstellungsgesetz und seine Umsetzung" referierte Ministerialrat Andreas Burkert vom MAGS ( 3.v. re ) in einer gemeinsamen Veranstaltung von CDA und CDU Arbeitskreis Zukunft der Pflege
Dülmen. „ Für die CDA ist Teilhabe der Schlüssel zu menschlichem Fortschritt! Auch im Kreis Coesfeld gilt es durch persönliches, berufliches und politisches Handeln vorhandene Barrieren in Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes abzubauen.

Davon profitieren nicht nur behinderte Menschen, sondern viele Gruppen, wie z.B. ältere Menschen, Kleinkinder, Eltern mit Kinderwagen etc. Vorraussetzung ist es sich in den anderen Menschen hineinzuversetzen und die Welt mit seinem Blick zu sehen und zu hören. Die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes wird daher auch in der Kommunalpolitik noch für einen längeren Zeitraum als Querschnittsaufgabe verstanden werden müssen.“ fasste Anni Willms das Ergebnis einer Veranstaltung von CDA und CDU – Arbeitskreis Zukunft der Pflege zusammen.

Zuvor hatte Ministerialrat Andreas Burkert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW über das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) – informiert. Ziel dieses Gesetzes sei die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch die Herstellung von „Barrierefreiheit“. Grundsätzlich dürfe den Menschen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit „nichts im Wege stehen“ so Burkert. Entsprechend dem Normalitätsprinzip sollen gestaltete Lebensbereiche „Barrierefrei“ sein, d.h. man muss „Hinkommen, Reinkommen und Klarkommen“ führte der Referent plakativ aus. Hier werde auch der Perspektivenwechsel im Gesetz deutlich: wurde früher der behinderte Mensch als „Objekt der Fürsorge“ verstanden, werde er heute als „Subjekt mit Rechten auf gleicher Augenhöhe“ angesehen, so Burkert. Die eindeutige Regelung im Bauordnungsrecht NRW, garantiere, dass Arztpraxen und öffentliche Einrichtungen barrierefrei errichtet werden.

Begrüßt wurde, dass das Behindertengleichstellungsgesetz auch eine Verbandsklage ermögliche, wie dies z.B. auch beim Verbraucherschutz der Fall sei. Es sei also nun ein „Gesetz mit Zähnen“, wo der Behinderte sein Recht auch einklagen könne. Dies sei gut zu wissen, denn nicht nur bei der Deutschen Bahn gäbe es erhebliche Schwierigkeiten die Barrierefreiheit umzusetzen, ergänzte ein Diskussionsteilnehmer.

CDA- Chef Roland Hericks bedankte sich bei Ministerialrat Andreas Burkert, sowie bei den zahlreichen Teilnehmern, die in ihren engagierten Wortbeiträgen für die Kommunalpolitik wichtige Anregungen gegeben hätten.


Interessierte können sich im Internetportal www.lebenmitbehinderungen.nrw.de über das Gesetz und seine Verordnungen informieren.

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