Dringender Handlungsbedarf: Pflegeversicherung muss reformiert werden!

Frau Körwien vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen ( Bildmitte) informierte den CDU- Arbeitskreis Zukunft der Pflege über die Strukturen und Aufgaben des MDK im St. Barbara - Haus in Dülmen
Frau Körwien vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen ( Bildmitte) informierte den CDU- Arbeitskreis Zukunft der Pflege über die Strukturen und Aufgaben des MDK im St. Barbara - Haus in Dülmen
Dülmen. Annegret Körwien vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) informierte die Mitglieder im CDU - Arbeitskreis Zukunft der Pflege über den Aufbau und die Strukturen des MDK.

„Dieser ist ein unabhängiger und neutraler Beratungs– und Begutachtungsdienst, der bei sozialmedizinischen Fragen von den gesetzlichen Krankenkassen und seit Einführung der Pflegeversicherung im Januar 1995 auch von den Pflegekassen zu Rate gezogen wird, “ so die Referentin.

Zum Tätigkeitsbereich des MDK im Rahmen der Pflegeversicherung gehöre auch die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit als Einzelfallbegutachtung und die Beratung der Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen. Dies sei ein gesetzlicher Auftrag, der im Sozialgesetzbuch XI festgelegt sei, führte Körwien aus.

Auf besonderes Interesse der Arbeitskreismitglieder stießen die Ausführungen über die Einstufungskriterien für die Leistungen der Pflegeversicherung. Einige der dargestellten Kriterien stießen bei den Arbeitskreismitgliedern auf Unverständnis. „So darf z.B. der Zeitaufwand für krankengymnastische Übungen, die von Pflegepersonen zur Verbesserung der Mobilität der Pflegebedürftigen durchgeführt werden nicht berücksichtigt werden, da es sich hierbei nicht um eine gesetzlich definierte Grundpflege handelt,“ so die Mitarbeiterin des MDK.

Heinrich Pier mahnte mehr Information, Beratung und Vorbereitung auf die Begutachtung an. Er führt den schlechten Ruf, den der MDK bei vielen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen hat, auf mangelnde Kenntnis über die Kriterien und die vom Gesetzgeber eingegrenzten Entscheidungsspielräume der Begutachter zurück. „Die Betroffenen können oft das Ergebnis der Begutachtung nicht nachvollziehen“, so Pier.

Stellvertretende Landrätin Anne Dabbelt sieht hier auch eine wichtige Aufgabe der Beratungsbüros „Mensch und Pflege“, der Städte und Gemeinden. Sie begrüßte, dass im Rahmen des „Kreisprojektes ambulant vor stationär“ pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ab Sommer zusätzlich Beratung und Information im zentralen Beratungsbüro des Kreises erhalten können.

Anni Willms fasste das Ergebnis der Arbeitskreissitzung zusammen:„Für die Politik besteht dringender Handlungsbedarf! Die Pflegeversicherung muss dringend reformiert und dabei der Pflegebegriff neu definiert und erweitert werden. Außerdem gehören die Einstufungskriterien auf den Prüfstand! Mit dieser Thematik müssen wir uns in Fachgesprächen noch intensiver beschäftigen und die Beratungsergebnisse an die verschiedenen Politikebenen weiter leiten!“

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